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SWK 29, 10. Oktober 1998, Seite R 105

Familienbeihilfe: Rückforderung

Eine durchgehend rund 2 Jahre dauernde Unterbringung in einem Kinderheim im Zuge einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt kann nicht mehr als nur vorübergehender Aufenthalt außerhalb der gemeinsamen Wohnung im Zusammenhang mit der Frage der Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe angesehen werden. - (§ 2 Abs. 5 FLAG), (Abweisung)

( und 0217)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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