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Zur Euro-Umstellung im Gesellschaftsrecht
(J. R.-R.) - Die Euro-Umstellung im Bereich des Gesellschaftsrechts ist dadurch gekennzeichnet, daß die in GmbHG und AktG bisher geltenden Schilling-Beträge, etwa für das Mindeststammkapital und Mindestgrundkapital, für die Mindeststammeinlage und den Mindestnennbetrag der Aktien und für Minderheitsrechte, deren Ausübung an bestimmte Nennbeträge geknüpft ist, aufgrund eines angenommenen, dem Euro-Umrechnungskurs nahekommenden Kurses nunmehr in runden Euro-Beträgen angegeben werden:
• So beträgt künftig bei einer GmbH das Stammkapital 35.000 Euro (statt bisher 500.000 S), jede Stammeinlage mindestens 70 Euro (statt bisher 1.000 S), die Mindestbareinzahlung insgesamt muß 17.500 Euro (statt bisher 250.000 S) betragen. Die neben den weiterhin gültigen Beteiligungsquoten von je 10% für die Ausübung der Minderheitsrechte der Revision (Sonderprüfung) und auf Minderheitsschadenersatzklage bisher wahlweise maßgeblichen Beträge von 10 Mio. S werden durch die Beträge von 700.000 Euro ersetzt (§ 45 Abs. 1 und § 48 Abs. 1 GmbHG). Ferner wird die Umstellung des für die Ausübung des Stimmrechts maßgeblichen Betrages - künftig gewähren je 10 Euro eine Stimme (statt bisher: 100 S) - bei der Anpassung der Gesells...