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SWK 29, 10. Oktober 1998, Seite S 638

Ein negativer Aktivposten ist doch möglich!

Keine Änderung der „Unwiderlegbarkeit" der gesetzlichen Vermutung einer achtjährigen Nutzungsdauer

Mag. Eva Pernt

Seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 gilt für PKW und Kombi die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von 8 Jahren. Durch § 8 Abs. 6 Z 2 EStG wird sichergestellt, daß dies auch durch Leasing von PKW und Kombi nicht umgangen werden kann. Die Ermittlung des Leasing-Aktivpostens warf einige Fragen auf, die durch den seit langem erwarteten Erlaß zum Thema „Neuerungen bei der Kfz-Nutzungsdauer sowie beim Kfz-Leasing") nun die gewünschte Klarstellung erfahren. So werden die Voraussetzungen der Berechnung eines Aktivpostens bei den gängigsten Leasingvertragstypen festgehalten sowie die Berechnung des Aktivpostens anhand von Beispielen durchexerziert.

I. Allgemeine Klarstellungen

Im folgenden werden die wesentlichsten Klarstellungen von allgemeinem Charakter aufgelistet. Sie sind von grundsätzlicher Bedeutung.

• Übergang auf gesetzliche Mindestnutzungsdauer bei Neufahrzeugen:

Als Neufahrzeuge gelten jene Fahrzeuge, die vor 1996 neu angeschafft wurden. Ab der Veranlagung 1996 sind 12,5% der Anschaffungskosten des PKW oder Kombi als Abschreibung anzusetzen. Unrichtig wäre eine Verteilung des Restbuchwertes zum auf die Restnutzungsdauer unter Beachtung der Mindestnutzungsdauer von 8 Jahren.

• Übergang auf gesetzliche ...

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