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Nochmals: Kalkulatorische Umsatzverprobung im Gastgewerbe
Zur Anmerkung von Herrn Stefan Harjung in SWK-Heft 25/1998, Seite T 123, schreibt uns Herr Dr. Klaus Gaig, Steuerberater in Leibnitz:
„Zur Kritik von Herrn Stefan Harjung bitte ich um folgende Richtigstellung:
In der aufgezeigten Methodik zur Berechnung des durchschnittlichen Rohaufschlages (SWK-Heft 18/1998, Seite S 417) beziehen sich die Mengenanteile in der Tabelle 2 auf die verkauften Einheiten von Biergetränken und nicht, wie Herr Harjung darstellt, auf die Biermenge in Litern.
Leider wird eben in der Praxis - wie meine Erfahrungen gezeigt haben - nicht immer diese erforderliche Überleitung von verkauften Stückeinheiten zu verkaufter Menge in Litern durchgeführt, sodaß der Mengenanteil in % fälschlicherweise nach den verkauften Stückeinheiten zum Ansatz gelangt."