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Zum Reformbedarf bei Grund- und Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen ist für Unternehmen oft existenzgefährdend
Herr Dr. Ernst Köllerer, SWK-Leser aus Marchtrenk, schreibt uns zu den in SWK-Heft 23/24/1998, Seite T 119 f. dargestellten Überlegungen der Steuerreformkommission hinsichtlich des Reformbedarfs bei der Erbschaftssteuer:
„Nach den dargestellten Überlegungen der Steuerreformkommission werden hinsichtlich der Erbschaftssteuer drei Reformmaßnahmen in Erwägung gezogen:
• die Heranziehung des Verkehrswertes von Grundstücken als Bemessungsgrundlage,
• eine starke Senkung des Tarifes,
• höhere Freibeträge.
Die beiden letztgenannten Maßnahmen würden eine Senkung des Aufkommens bewirken. Darüber hinaus würde das Nettoergebnis der Steuer durch den Verwaltungsaufwand der Verkehrswertermittlung aller Grundstücke maßgeblich vermindert, sofern man diesen Aufwand nicht gedanklich allein der Grundsteuer anlastet. Jedenfalls müßten die aufkommenssenkenden Maßnahmen durch die allein im Bereich der Grundstücke Platz greifende Erhöhung der Bemessungsgrundlage überkompensiert werden, wenn sich ein höheres Aufkommen ergeben soll. Sind die Verkehrswerte bei den ,größeren Erbschaftsfällen', die nicht unter die erhöhten Freibeträge fallen werden, dafür hoch genug? Die größeren Erbschaftsfälle im Bereich des end...