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SWK 10, 1. April 1998, Seite R 31

Steuerfreier: Sanierungsgewinn

Ein Sanierungsgewinn war nur steuerfrei, wenn der Erlaß von Schulden geeignet war, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen - (§ 36 EStG 1972)

Im Beschwerdefall wurde trotz Überschuldung die Sanierungsbedürftigkeit des Betriebes im Hinblick auf die Ertragsfähigkeit des Betriebes verneint. Die Ertragsfähigkeit ergabS. R 32sich aus den steigenden Gewinnen, sodaß eine laufende Tilgung der Verbindlichkeiten als gesichert anzunehmen war. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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