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Werbungskosten: Fachliteratur
•Aufwendungen für Fachliteratur sind dann abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG)
Der Beschwerdeführer ist Lehrer an einer Höheren Landwirtschaftlichen Berufslehranstalt für chemische Fächer. Er machte Ausgaben für die Anschaffung von ca. 100 Fachbüchern als Werbungskosten geltend. Die Finanzbehörde erkannte einen Teil der Ausgaben nicht an, mit der Begründung, der Beschwerdeführer habe diese Bücher für sein neben dem Beruf betriebenes Universitätsstudium verwendet.
„Der Beschwerdeführer ist im Recht, wenn er sich gegen die das Studium betreffende Sachverhaltsfeststellung der belangten Behörde wendet. Er hat in seiner Berufung vorgetragen, er betreibe kein, ordentliches Studium'. Es sei ihm aus Zeitgründen nicht möglich, die für den ersten Studienabschnitt vorgesehenen Pflichtpraktika zu besuchen. Er könne daher der Ansicht des Finanzamtes nicht folgen, wenn dieses einen Zusammenhang zwischen der Anschaffung der Fachliteratur und einem Universitätsstudium herstelle. Die belangte Behörde hat im angefochtenen Bescheid ihre Sachverhaltsannahme darauf gestützt, daß der Beschwerdeführer der Annahme des Finanzamtes betreffend den Zusammenhang zwischen ...