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ÖBA 4, April 2017, Seite 211

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Arbeitsprogramm der Bundesregierung

Das neue Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 kann in einem Umfeld sich verbessernder Konjunkturaussichten sicher positive Impulse für den Wirtschaftsstandort geben. Das Arbeitsprogramm geht auch insofern in die richtige Richtung als es positive Ansätze wie zB die Erhöhung der Forschungsprämie, das Wohnpaket, den Relaunch der Privatstiftung und vor allem auch die Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht sowie die Eindämmung der Regulierungsflut enthält. Erfreulich ist auch, dass keine neuen Belastungen vorgesehen sind.

Sehr kritisch wird allerdings die geplante Novellierung der Privatinsolvenz beurteilt.

Geplante Änderungen bei der Privatinsolvenz

Nach geltendem Recht bestehen im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann ein Schuldner mit der Mehrheit der Gläubiger einen Zahlungsplan vereinbaren. Kommt ein Zahlungsplan nicht zustande wird ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Dieses dauert zumindest 7 Jahre und sieht eine Mindestquote von 10% der offenen Verbindlichkeiten vor. Können diese 10% innerhalb der vorgesehenen Frist beglichen werden, gilt der Schuldner als ents...

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