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Parkgebühren Salzburg
•Wegen Übertretung des Parkgebührengesetzes der Stadt Salzburg kann der Lenker eines Kraftfahrzeuges bestraft werden, wenn er das Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen
S. R 28Kurzparkzone abstellt, obwohl er eine Ausnahmebewilligung hat, diese aber nicht hinter der Windschutzscheibe, von außen gut sichtbar, angebracht hat - (§ 2 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg), (Abweisung)
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