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SWK 10, 1. April 1998, Seite R 27

Parkgebühren Salzburg

Wegen Übertretung des Parkgebührengesetzes der Stadt Salzburg kann der Lenker eines Kraftfahrzeuges bestraft werden, wenn er das Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen

S. R 28Kurzparkzone abstellt, obwohl er eine Ausnahmebewilligung hat, diese aber nicht hinter der Windschutzscheibe, von außen gut sichtbar, angebracht hat - (§ 2 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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