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Die Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung ist eine Sachversicherung und wird landläufig „Kaskoversicherung für das Bauwerk“ genannt. Diese Bezeichnung ist jedoch viel zu kurz gegriffen, da in einer Kaskoversicherung nur benannte Gefahren als versichert gelten. Bei der Bauwesenversicherung handelt es sich um eine All-Risk-Versicherung während der Errichtungsphase für das in der Polizze näher zu beschreibende Bauprojekt. Unvorhergesehene Sachschäden an der Bauleistung gelten nur dann als versichert, wenn nicht ein Ausschlusstatbestand laut Ausschlussliste vorliegt.
Besser als ihr Ruf?
1. Wer kann eine Bauwesenversicherung abschließen?
Für die Bauherrnrisiken entweder der Bauherr oder der Bauträger selbst, der Generalunternehmer für seinen Auftragsumfang samt Subunternehmerleistungen oder der Bauunternehmer selbst für sein jeweils vertraglich vereinbartes Risiko inklusive der Subunternehmerleistungen.
2. Was bedeutet „vertraglich vereinbartes Risiko“?
Vertraglich vereinbartes Risiko bedeutet die Übernahme der Haftungsregelungen im Bauvertrag bzw in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses.
Bauunternehmer, welche für Privatkunden bzw Konsumenten tätig sind, haften automatisch gemäß § 1168a ABGB wie folgt:
„Geht das...