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Schenkung von Sparbüchern
•Die Schenkung von Sparbüchern unter Lebenden ist schenkungssteuerpflichtig - (§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG)
Erbschaftsteuerfrei ist der Erwerb von Todes wegen von Kapitalvermögen (Sparbücher, Bankguthaben, Teilschuldverschreibungen), dessen Erträge der Kapitalertragsteuer unterliegen. Diese Erbschaftsteuerfreiheit gilt nur für Erwerb von Todes wegen. Schenkungen unter Lebenden bleiben von dieser Ausnahmeregelung unberührt. (Abweisung)
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