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Gesellschaftssteuer: Partizipationsschein
•Die bei einer Sparkasse vor dem erfolgte Zeichnung von Partizipationsscheinen unterlag der Gesellschaftsteuer - (§ 2 Z 1 KVG)
Durch die KWG-Novelle 1986, BGBl. Nr. 325, wurde im § 12 Abs. 6 KWG der Begriff des Partizipationskapitals neu eingeführt. Diese KWG-Novelle 1986, trat mit in Kraft.
Im Beschwerdefall wurden bereits im Jahr 1986, also vor Inkrafttreten der KWG-Novelle 1986 von der Sparkasse Anwartschaftsrechte für den Bezug von Partizipationsscheinen eingeräumt. Den Gläubigern wurde die Verschaffung der Partizipationsscheine zum zugesichert. Daraus folgt aber, daß die Gläubiger die mit dem Partizipationskapital der A-Sparkasse verbundenen Rechte am erworben haben. (Abweisung)
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