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SWK 11, 10. April 1998, Seite R 35

Fremdenverkehrsbeitrag OÖ

Die Pyhrn Autobahn AG (nunmehr Österreichische Autobahn- und Schnellstraßen-AG) hat in Oberösterreich keinen Fremdenverkehrsbeitrag zu entrichten - (§ 33 OÖ Tourismusgesetz)

„Die im Bundesland Oberösterreich gelegene Mautstrecke der A 9 Pyhrn-Autobahn umfasse lediglich einen Teil des Bosruck-Tunnels, nämlich von der im Tunnel gelegenen Landesgrenze bis zum Nordportal. Die Mauteinhebung für diese Mautstrecke (Bosruck-Tunnel) erfolge bei einer in Ardning (Bundesland Steiermark) gelegenen Mautstelle, die als zur Maut-Autobahn gehörige Anlage im Eigentum des Bundes stehe. ... Aus diesen Fakten ergebe sich, daß die Beschwerdeführerin weder über einen Sitz (Standort) noch eine Betriebsstätte in einer Tourismusgemeinde des Landes Österreich verfüge und daher auch nicht als Tourismusinteressent im Sinne des OÖ TourismusG 1990 qualifiziert werden könne." (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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