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Pensionsansprüche
•Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind verdeckte Gewinnausschüttungen, wenn die Pensionszusage in der gegebenen Form einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer nicht gemacht worden wäre - (§ 8 Abs. 1 KStG), (Abweisung)
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