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Honorare an Ausländer
•Honorarzahlungen an im Ausland lebende Personen müssen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn die angeblichen Leistungen des Honorarempfängers nicht präzisiert sind und die Scheckbehebungen von nicht identifizierten Personen durchgeführt wurden - (§ 4 Abs. 3 EStG), (Abweisung)
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