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Amtswegiger Jahresausgleich
•Beim amtswegigen Jahresausgleich hatte das Finanzamt bei der Berechnung des Jahressechstels der begünstigten sonstigen Bezüge auch die von der Gebietskrankenkasse an den Arbeitnehmer gezahlten Krankengelder zu berücksichtigen - (§ 73 Abs. 1 EStG 1988 in der für 1991 geltenden Fassung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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