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SWK 11, 10. April 1998, Seite R 34
Grundstück: Bewertung
•Bei Ermittlung des gemeinen Wertes eines Grundstückes ist ein Bauverbot nicht wertmindernd, wenn die Umstände des Bauverbotes nicht mehr bestehen und dieses deshalb gelöscht werden könnte - (§ 10 Abs. 2 BewG), (Abweisung)
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