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SWK 11, 10. April 1998, Seite R 33
Strafverfahren: Einleitung
•Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachtes der Hinterziehung von Schenkungssteuer kann ohne Feststellung von Tatsachen nicht erfolgen - (§ 82 Abs. 3 FinStrG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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