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GrESt-Befreiung: Frist
•Die 8jährige Frist für den Wegfall der Grunderwerbsteuerbefreiung für ein von einem gemeinnützigen Bauträger geschaffenes Reihenhaus beginnt, wenn das Grundstück vom Erwerber verkauft wird, noch nicht mit der Parzellenzuteilung, sondern erst mit Abschluß des Kaufvertrages - (§ 4 Abs. 2 GrEStG 1955), (Abweisung)
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