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SWK 11, 10. April 1998, Seite R 33
LSt für deutsche Pensionen?
•Pensionen, die von einer Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwaltswitwen mit Wohnsitz in Deutschland gezahlt werden, sind in Österreich nicht lohnsteuerpflichtig - (Art. 10/1 Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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