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Steuerfreie Ausfuhrlieferungen
•Bei einem Streit, ob eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt, muß der Bescheid des Berufungssenates Feststellungen, ob der Gegenstand „in Erfüllung eines Umsatzgeschäftes" in das Ausland gelangt ist, enthalten - (§ 7 Abs. 1 Z 2 UStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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