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Die widerlegbare Beteiligungsvermutung
Berechnung sowie Auswirkung auf die Zuschreibungspflicht gemäß § 6 Z 13 EStG
Durch das EU-GesRÄG wurde die Gliederung des Finanzanlagevermögens an jene des Artikel 9 der 4. EG-Richtlinie angepaßt und ebenso die Grenze in § 228 Abs. 1 HGB für eine im Zweifel bestehende Beteiligung von 25% auf 20% des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft verringert. Für diese Grenze der widerlegbaren Beteiligungsvermutung enthält § 228 Abs. 1 HGB jedoch keine weiteren Ermittlungsvorschriften. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit der durch das AbgÄG 1996 eingeführten Zuschreibungspflicht in § 6 Z 13 EStG von Bedeutung. Deshalb wird in diesem Beitrag im besonderen auf die Ermittlung der Anteilshöhe, die zu einer Beteiligungsvermutung führt, eingegangen.
1. Grundlagen
Die Gliederung des Finanzanlagevermögens in § 224 Abs. 2 HGB wurde durch das EU-GesRÄG an die 4. EG-Richtlinie angepaßt und hat folgendes Aussehen:
A. Anlagevermögen:
...
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen.
§ 228 HGB enthält die Vorschriften über die Klassifikation von Anteilen an an...