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SWK 31, 1. November 1998, Seite R 112

Eingangsabgaben: Wohnsitz

Das Zollgesetz stellt betreffend Eingangsabgaben auf den Wohnsitz und nicht auf eine Betriebsstätte bzw. die Berufstätigkeit ab; woher eine Person ihr Einkommen bezieht, ist für die Frage des Wohnsitzes im allgemeinen ohne Belang. - (§ 93 Abs. 4 ZollG), (Abweisung)

(, 0229, 0230)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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