Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 1998, Seite R 112
Getränkesteuer Wien
•Die Behörde kann bei einem Bordellbetrieb zur Bemessung der Getränkesteuer einen äußeren Betriebsvergleich anstellen, insbesondere dann, wenn der Beschwerdeführer jede Mitwirkung an der Feststellung der Abgaben verweigert. - (§ 1 Getränkesteuergesetz für Wien 1971), (Abweisung)
()