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SWK 31, 1. November 1998, Seite R 111
Gerichtsgebühren: Bemessung
•Bei Klagen auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an Liegenschaften ist Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühren die Bewertung in der Klage und nicht der Einheitswert. - (§ 14 GGG), (Abweisung)
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