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SWK 31, 1. November 1998, Seite R 111

Parkometerabgabe Wien

Im Zusammenhang mit der Vorschreibung der Parkometerabgabe kann die belangte Behörde nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß zum Tatzeitpunkt allein der Beschwerdeführer als Lenker des Kraftfahrzeuges in Betracht kommt, wenn in der Lenkerauskunft zwei Personen angegeben werden. - (§ 1 Abs. 3 Wiener Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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