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Keine Familienbeihilfe bei einer Ferienbeschäftigung von Studenten im Werkvertrag?
Keine Einschränkung der Ferien-Freistellungsregel des § 5 Abs. 1 Satz 3 lit. d FLAG auf Ferienbeschäftigung in Dienstverhältnissen
Wolfgang Höfle weist in SWK-Heft 18/1998, Seite S 413 auf die in der Finanzverwaltung teilweise anzutreffende Auffassung hin, wonach Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bei einer Ferienbeschäftigung von Studenten in einem Werkvertrag (statt in einem Dienstverhältnis) verlorengingen.
1. Die Anspruchsgrundlagen
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und selbst Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 3 EStG beziehen, welche die Geringfügigkeitsgrenze i. S. d. § 5 ASVG (derzeit 3.830 S pro Monat) übersteigen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 lit. d FLAG bleiben jedoch „Bezüge, die ein in Schulausbildung befindliches Kind aus einer ausschließlich während der Schulferien ausgeübten Beschäftigung bezieht", bei der Berechnung der familienbeihilfenschädlichen monatlichen Einkunftsgrenze (von derzeit 3.830 S pro Monat) außer Betracht (Ferien-Freistellungsregel). § 33 Abs. 4 EStG verknüpft den Kinderabsetzbetrag mit der Gewährung der Familienbeihilfe.
2. Die Rechtsfrage
Ist die Ferien-Freistellungsregel des § 5 Abs. 1 Satz 3 lit. d FLAG nur dann anwendbar, wenn Schüler und Studenten in den Ferien im Rahmen eines Dienstverhältnisses i. S. d. § 25 EStG beschäftigt sind, oder stehen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auch dann zu, wenn Schüler und Stud...