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Spekulationsgeschäfte
•Gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, zu den Spekulationsgeschäften, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; unter Anschaffung und Veräußerung in diesem Zusammenhang sind die schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäfte zu verstehen. Es bedarf einer beide Vertragsparteien bindenden Vereinbarung, allein das Recht auf Erwerb der Wohnung genügt nicht. - (§ 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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