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Pauschalgebühr: Ermäßigung
•Wird trotz Mitteilung des Gerichtes, daß eine Zustellung an die beklagte Partei nicht erfolgen konnte, verabsäumt, die Klage zurückzuziehen, kann die Begünstigungsvorschrift (Ermäßigung der Pauschalgebühr auf ein Viertel) nicht angewandt werden. - (Anm. 3 zu TP 1 GGG), (Abweisung)
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