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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite R 98

Pauschalgebühr: Ermäßigung

Wird trotz Mitteilung des Gerichtes, daß eine Zustellung an die beklagte Partei nicht erfolgen konnte, verabsäumt, die Klage zurückzuziehen, kann die Begünstigungsvorschrift (Ermäßigung der Pauschalgebühr auf ein Viertel) nicht angewandt werden. - (Anm. 3 zu TP 1 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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