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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite R 98
GrESt: Bemessung
•Nach dem Grunderwerbsteuergesetz 1955 war ein Windfang, der sich in einem abgeschlossenen Wohnungsverband befand, der Wohnnutzfläche zuzurechnen. - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0350)