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Rechtsgebühr: Jagdpachtvertrag
•Zum Wert, von dem die Gebühr für Bestandverträge (hier Jagdpachtvertrag) zu berechnen ist, zählt auch die gegenüber der Verpächterin übernommene Fütterungspflicht i. S. d. § 46 Tiroler Jagdpachtgesetzes 1983. - (§ 33 TP 5 GebG), (Abweisung)
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