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Wertpapierdeckung für Jubiläumsgeldrückstellungen nach dem Ministerialentwurf
Offene Fragen sollten vom Gesetzgeber noch geklärt werden
Der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 1998 enthält die geplante Änderung zur Jubiläumsgeldrückstellung. In § 14 wird ein Abs. 12 angefügt, der neben der Vorschrift für die Berechnung auch die Deckung der Jubiläumsrückstellung durch Wertpapiere vorsieht. Brandner hat auf die im Zusammenhang mit der Berechnung der Rückstellung auftretenden Schwierigkeiten hingewiesen.) Im folgenden Beitrag wird die Bestimmung bezüglich der Wertpapierdeckung (andere Problembereiche werden nicht behandelt) einer näheren Betrachtung unterzogen und auf offene Fragen hingewiesen.
1. Bestimmungen des Ministerialentwurfes
Gemäß dem Ministerialentwurf ist die Rückstellung für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anläßlich eines Dienstjubiläums aufgrund von § 14 Abs. 12 (neu) EStG unter sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 7 Z 7 zu bilden. Abs. 7 Z 7 enthält folgende Bestimmung: „Die Pensionsrückstellung ist durch Wertpapiere zu decken. Für diese Wertpapierdeckung gilt Abs. 5." Die detaillierte Bestimmung betreffend die Wertpapierdeckung für Jubiläumsgeldrückstellungen befindet sich also in Abs. 5. Bezüglich des Bildungserfordernisses verlangt dieser, daß am Schluß jedes Wirtschaftsjahres Wertpapiere gemäß Abs. 5 Z...