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Umsatzsteuer - Bräunungsstudio kein Vermietungsanteil
Bäunungsstudio kein Vermietungsanteil (§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG)
Bei Verträgen über die Benützung von Sport- und Freizeiteinrichtungen ist eine Aufteilung in einen 20%igen und in einen USt-freien Anteil dann nicht vorzunehmen, wenn den Grundstückskomponenten im Rahmen des Leistungsaustausches nur eine ganz untergeordnete Bedeutung zukommt ().