Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer - Aufgabe eines Fruchtgenußrechtes an Betrieb
Aufgabe eines Fruchtgenußrechtes an Betrieb (§ 24 EStG)
Die Aufgabe eines Fruchtgenußrechtes an einem Betrieb ist keine unentgeltliche Betriebsübertragung; damit sind die Konsequenzen einer Aufgabe (Auflösung von Steuerbegünstigungen etc.) zu ziehen ().