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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite K 18
Einkommensteuer - Aufgabe eines Fruchtgenußrechtes an Betrieb
Aufgabe eines Fruchtgenußrechtes an Betrieb (§ 24 EStG)
Die Aufgabe eines Fruchtgenußrechtes an einem Betrieb ist keine unentgeltliche Betriebsübertragung; damit sind die Konsequenzen einer Aufgabe (Auflösung von Steuerbegünstigungen etc.) zu ziehen ().