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Einkommensteuer - Zwei-Kontenmodell in Deutschland anerkannt, auch bei Zinskompensation
Zwei-Kontenmodell in Deutschland anerkannt, auch bei Zinskompensation (§ 4 Abs. 4 EStG)
Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Kredit auf und führt er die Kreditmittel einem Betriebsausgabenkonto seiner Gesellschaft zu, so sind die Zinsen auch dann Sonderbetriebsausgaben, wenn er in zeitlicher Nähe von einem Guthabenkonto der Gesellschaft gleich hohe Beträge entnimmt, um sein Einfamilienhaus zu finanzieren (BFH , IX R 64/95 in BB 1998, 1615).
Leitet ein Steuerpflichtiger planmäßig betriebliche Einnahmen auf ein gesondertes Konto, um von diesen Ausgaben private Investitionen zu bestreiten, und werden die betrieblichen Aufwendungen ausschließlich von einem getrennten Kontokorrentkonto beglichen, so stellen die für dieses Konto entstehenden Schuldzinsen auch dann Betriebsausgaben dar, wenn mit dem Kreditinstitut für Guthaben und Schulden die gleichen Zinssätze vereinbart sind (Zinskompensation) (BFH , IV R 110/94 in BB 1998, 1617).