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Einkommensteuer - Liebhaberei bei Sanierungsobjekt
Liebhaberei bei Sanierungsobjekt (§ 2 EStG)
Der Liebhabereibetrachtung sind Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zugrunde zu legen. Wird ein Objekt, das so stark sanierungsbedürftig ist, daß ein Ertrag vor der Sanierung nicht erwirtschaftet werden kann, erworben und eine Sanierung zum Zwecke der künftigen Vermietung zeitnah zum Erwerb durchgeführt, so wird von einer Änderung der Bewirtschaftung nicht gesprochen, wenn dem Erwerb und der Sanierung auch hinsichtlich der Finanzierung ein einheitlicher Plan zugrunde liegt. Treten in einem solchen Fall Umstände ein, die im Zeitpunkt der Planung nicht berücksichtigt werden konnten (wie z. B. Schäden durch eine Bauführung am Nachbargrundstück), so bleiben diese Umstände außer Betracht ().