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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite K 17

Einkommensteuer - Liebhaberei bei lang andauernder Freimachung

Liebhaberei bei lang andauernder Freimachung (§ 2 EStG)

Werden bei einem Mietobjekt von der Anschaffung im Jahr 1987 bis zum Jahr 1992 Freimachungen teilweise ohne Erfolg betrieben, dann dient das Objekt nicht mehr zur Gänze der Erzielung von Einkünften ().

Anmerkung: Bei mietengeschützten Objekten gibt es nach der Rechtsprechung nahezu keine Liebhaberei; der Umstand, daß gerade durch das MRG eine Kündigung von Altmietern ohne entsprechend hohen Geldzahlungen (die bei zu großer Höhe wiederum zur Liebhabereifrage führen könnten) aussichtslos ist, wurde aber nicht positiv für den Vermieter bewertet.

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