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SWK 27, 20. Februar 1998, Seite T 127

Steuerreform zu Lasten der Kleinen?

Nicht jeder Gewerbetreibende kann sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft leisten

Herr Dkfm. Heinz Flieder, Steuerberater in Wien, schreibt uns zur geplanten Steuerreform:

„In der Nummer 23/24 lese ich auf Seite T 119 über die kommende Steuerreform und daß die zunehmend ungleiche Steuerbelastung von Kapital und selbständigen Erwerbseinkommen gegenüber Einkommen aus unselbständiger Arbeit gemildert werden soll.

Einkünfte aus Kapitalvermögen und solche aus selbständiger Berufsausübung sollte man zunächst einmal überhaupt nicht in einem Atemzuge erwähnen, da Kapitaleinkünfte nicht auf Arbeit beruhen und daher weder mit selbständiger noch mit unselbständiger Arbeit verglichen werden können. Man kann daher nur die Arbeitseinkünfte miteinander vergleichen und das soll an zwei einfachen Beispielen geschehen, wie folgt:

S. T 1281. Ein Selbständiger und ein Unselbständiger verdienen je 420.000 S.

Der Selbständige zahlt für 420.000 S die volle Einkommensteuer.

Der Unselbständige zahlt nur für 360.000 S die volle Einkommensteuer.

Für die restlichen 60.000 S nur 6%.

Wo hat hier der Selbständige einen Vorteil?

2. Ein Unselbständiger geht in Pension. Er erhält die Abfertigung.

Die Besteuerung erfolgt mit 6%.

A...

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