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Verfahren: Beweise
•Ein Abgabepflichtiger, der behauptet, er sei bezüglich der bei einer Hausdurchsuchung vorgefundenen Vermögenswerte nur Treuhänder für Schweizer Treugeber, hat dies durch geeignete Dokumentation nachzuweisen – (§ 166 BAO), (Abweisung)
(, 0107)