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SWK 13, 1. Mai 1998, Seite R 45
Ankündigungsabgabe: Graz
•In Graz unterliegen Wegweiser, die nicht vor den Geschäftsräumen des Ankündigenden aufgestellt sind, nicht der Ankündigungsabgabe – (§ 3 Abs. 1 Z 4 Grazer AnkAbgV), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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