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Vorsteuer: Kanalisationsanlage
•Bei Errichtung einer Kanalisationsanlage in Art eines sogenannten „Zweikreissystems" ist die Gemeinde auch zur Geltendmachung der Vorsteuer berechtigt, soweit sie auf die Anlagen zur Abfuhr von Regenwasser entfällt – (§ 2 Abs. 3 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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