Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 1998, Seite R 41
Zustellung: Rechtmäßigkeit
•Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellungsvorganges bestehen, hat die Behörde weitere Ermittlungen anzustellen – (§ 13 Zustellgesetz), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()