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Eigenkapitalrentabilität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Untersuchung der Argumentation des VfGH bei der Beurteilung der Mindest-KöSt aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Durch wurde die gesetzliche Grundlage der Mindest-KöSt von Amts wegen geprüft. Gegenstand der Prüfung waren jedoch nur die Mindest-KöSt für umsatzstarke Unternehmen und die rückwirkende Einführung der Mindest-KöSt III. Die geprüften Normteile wurden vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben. Gleichzeitig wurde aber die in § 24 Abs. 4 Z 1 KStG verankerte grundsätzliche Form der Mindestbesteuerung bestätigt. Dieser Beitrag setzt sich daher nochmals mit der Mindest-KöSt und der damit zusammenhängenden Argumentation des VfGH aus betriebswirtschaftlicher Sicht auseinander.
1. Entwicklung im Bereich des § 24 Abs. 4 KStG
Durch die Entscheidung des (G 388–391/96) wurde der durch BGBl. 274/1996 geänderte § 24 Abs. 4 KStG als verfassungswidrig aufgehoben. § 24 Abs. 4 KStG wurde in der Form des BGBl. 680/1994 wiederverlautbart. Damit galt wieder die Mindest-KöSt in Höhe von 15.000 S p. a., die bereits einmal als nicht gleichheitswidrig erkannt worden war.
Der Gesetzgeber reagierte rasch, und am wurde vom Nationalrat eine Neuregelung der Mindest-KöSt beschlossen. Die Mindestbesteuerung nach § 24 Abs. 4 KStG i. d. F. BGBl. I 70/1997 soll 5% des gesetzlich geforderten Nennkapitals p. a. betragen. Teile dieser Norm wurden nun vom...