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Prämien für Rückdeckungsversicherung
Prämienzahlungen des Arbeitgebers aus einer zugunsten eines Arbeitnehmers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung stellen nur dann einen lohnsteuerpflichtigen und damit in die Bemessungsgrundlage der Lohnsummen- bzw. Kommunalsteuer einzubeziehenden Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn der Arbeitnehmer direkt als Bezugsberechtigter aus dem Versicherungsvertrag anzusehen ist. Auf zwei Einzelerledigungen des BMF ( RdW 1996, 44; , ecolex 1993, 122) wird hingewiesen. (