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SWK 6, 15. Februar 1998, Seite S 217

Rentenbezüge aus deutscher Sozialversicherungspension

(A. B.) - Gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. Pensionseinkünfte aufgrund freiwillig entrichteter Beiträge zu einer ausländischen Sozialversicherung sind vom Tatbestand des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 allerdings nicht erfaßt:

Der Regelung des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG betreffend die nur quotenweise Erfassung von inländischen Höherversicherungspensionen und dem durch § 18 Abs. 3 Z 2 lit. a EStG ohne Begrenzung eingeräumten Abzug von Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung liegt die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers zugrunde, daß Sozialversicherungspensionen, die auf nur beschränkt abzugsfähige Pensionsbeiträge zurückgehen, nicht zur Gänze steuerpflichtiges Einkommen darstellen sollen. Dieser Wertungsentscheidung widerspricht § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG nur dann nicht, wenn der Bestimmung die Bedeutung beigemessen wird, daß sie nur solche Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung erfaßt, die auf Pflichtbeiträge zurückzuführen sind. Bei auf freiwillige Beiträge zurückzuführenden Pensionen stellt die Besteuerung nach § 29 Z 1 dritter Satz EStG sicher, daß ein Steuerpf...

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