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Editorial
Schwerpunkt dieser Ausgabe von bau aktuell ist die Kalkulierbarkeit der Leistung. Die Begriffe „Kalkulierbarkeit der Leistung“, „Risiko“, „Spekulation“ und „Kalkulationsirrtum“ stehen in einem engen Zusammenhang. Die Kalkulierbarkeit der Leistung ist nicht nur für den wirtschaftlich erfolgreichen Abschluss eines Bauvorhabens entscheidend, sondern auch Ausgangspunkt verschiedener rechtlicher Überlegungen. Sie ist bereits bei der Vergabe von Leistungen nach dem Vergaberecht gefordert. Auch nach der Vergabe können Rechtsfolgen entstehen, sollte die Leistung nicht kalkulierbar sein.
Einen zivilrechtlichen Aspekt zeigt Andreas Herrmann in seinem Aufsatz auf. Nach der Rechtsprechung des OGH ist die Überwälzung unkalkulierbarer Risiken gröblich benachteiligend. Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es letztlich darauf an, ob das Risiko wirtschaftlich vernünftig kalkulierbar ist. Herrmann geht der Frage nach, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Bieter die Wahrscheinlichkeit eines Risikoeintritts sowie die Höhe der mit dem Risikoeintritt verbundenen Kosten abschätzen kann.
Der bloße Irrtum über die zukünftige, mangelfreie Herstellung eines Werks soll nach der herrschenden Mein...