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Verfahren: Säumniszuschlag
•Der infolge eines beim unzuständigen Finanzamt eingereichten Umbuchungsantrages letztlich durch Fristüberschreitung festgesetzte Säumniszuschlag ist nicht unbillig und führt zu keiner Nachsicht. - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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