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Honorar an Ehegattin
•Ein an die Ehegattin bezahltes Pauschalhonorar von S 6.000 kann dann nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden, wenn die erbrachten Leistungen nicht detailliert nach Art, Umfang und zeitlicher Lagerung aufgegliedert werden und auch die Bezahlung nicht zeitnah erfolgt ist. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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